
Kirche im digitalen Raum
CONDUCERE
Strategien für einen IT-gestützten und sicheren Verkündigungsauftrag
Eine kirchliche Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wer wir sind
Conducere ist eine von Ihren Gesellschafterdiözesen gemeinsam getragene Organisation, die als zentraler Dienstleister für die bayerischen (Erz-) Diözesen mit ihrem Unterstützungs- und Dienstleistungsangebot die Gewährleistung kirchlicher Informationssicherheit, kirchlichen Datenschutzes und entsprechender IT-Compliance in allen der Gesellschaft angeschlossenen kirchlichen Verwaltungen unterstützen und sicherstellen kann.
Ziele
Mit der Conducere GmbH wurde eine standardisierte Möglichkeit der Leistungserbringung und –verrechnung zwischen Diözesen und anderen kirchlichen Organisationen geschaffen, ohne die bekannten Problemstellungen im BgA- und Umsatzsteuerbereich. Conducere verfolgt dabei konsequent das steuerliche Modell einer Kostenteilungsgemeinschaft nach §4 Nr. 29 UstG um eine umsatzsteuerfreie Dienstleistungserbringung an die in der Gesellschaft zusammengeschlossenen Diözesen zu ermöglichen.
Die Gesellschaft ermöglicht Kosteneinsparungen durch die Nutzung von
Synergien in Zeiten rückläufiger Finanzmittel und trägt durch das
Vorhalten eines gemeinsamen und zentralen, qualifizierten Fachkräftepools
zu einer Entspannung der tlw. bestehenden prekären Situation im
Fachkräftemangel bei.
Die Schaffung einer vollumfänglich am Markt teilnehmenden und
gewinnorientierten Gesellschaft ist dabei ausdrücklich nicht Ziel
dieses Zusammenschlusses.
Konkrete Ziele der Gesellschaft sind:
- Die Verfügbarmachung passgenauer ISMS/DSMS-Dienste für kirchliche Organisationen zu vertretbaren Kosten (ohne Gewinnerzielungsabsicht!). Dies ermöglicht es in Zukunft auch kleineren und strukturschwächeren kirchlichen Einheiten ihren Pflichten im Informationssicherheits- und Datenschutzbereich nachzukommen, welche die Kosten für reguläre Beratungsdienstleistungen häufig nicht, oder nur schwer aufbringen können und stärkt damit die solidarische Zusammenarbeit der bayerischen und deutschen kirchlichen Organisationen.
- Die Entspannung aktuell bestehender prekärer personeller Ressourcensituationen für die Gesellschafterdiözesen durch die Nutzung von Synergieeffekten und Konsolidierungen.
- Die Erzielung und langfristige Sicherung von Kosteneinsparungen für alle teilnehmenden Diözesen (z.B. durch zentrales Vorhalten von qualifiziertem Personal in einer gemeinsamen Gesellschaft).
- Schaffung einer „Blaupause“ für eine Konsolidierung und Zusammenarbeit auch in anderen Themenfeldern (nach dem Prinzip von Shared Services), ohne stets von Grund auf neu planen zu müssen. Ist diese Möglichkeit etabliert, kann sie sukzessive um weitere Dienste (z.B. IT-Services oder neu abzubildende Complianceanforderungen, z.B. Business Continuity Management) wachsen.

Managementsystem für Informationssicherheit
Ein Information Security Management System (ISMS, engl. für „Managementsystem für Informationssicherheit“) ist die Aufstellung von Verfahren und Regeln innerhalb einer Organisation, die dazu dienen, die Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern.
Was beinhaltet ein Managementsystem?
- Eine regelkonforme Aufbau- und Ablauforganisation
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Ein Risikomanagementsystem inkl. Risikokataster und Risikobehandlungsplan
- Organisatorische Maßnahmen: Strategische Leitlinien und operative Richtlinien für alle Mitarbeitenden im Einsatz und im Umgang mit IT-Systemen insb. bei Cloud-Computing, Big Data, KI-Systemen, IT-Outsourcing
- Technische Maßnahmen: Zutrittsschutz in Gebäude, Zugangsschutz zu IT-Anlagen, Zugriffsschutz auf dienstliche Informationen
- Einrichtung eines Bistums-CERT (Computer-Emergency-Response-Team) →Notfallteam
- Beratung der Mitarbeitenden und aller Anspruchsgruppen
- Jährliche Berichte: Prüfungen durch externe Gutachter
- Dokumentierte modellierte Geschäftsprozesse
Zu schützende
Informationen
- Beicht- und Seelsorgedaten, cc. 983 CIC
- Meldeamtsdaten, § 42 Abs. 5 BMG
- Steuerdaten, § 30 AO, § 203 StGB
- Beschäftigtendaten, § 53 KDG
- Sozialdaten, § 35 SGB I
- Gesundheitsdaten, § 4 Nr. 15 KDG
- Vermögensdaten aller Parteien
Motivation &
ISMS-Wertschöpfungsbeitrag
Datenverarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen des KDG gerecht zu werden. Die Verantwortung liegt bei der obersten Leitungsebene, die für Organisationsverschulden haftet und bei Pflichtverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein dokumentiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) bietet nicht nur rechtlichen Schutz vor Bußgeldern und Schadensersatz, sondern stärkt auch die Resilienz gegen Cyberangriffe und minimiert potenzielle Schäden.
- Sichert einen modernen IT-gestützen Verkündigungsdienst ab: schützt vor Cyberangriffen (Hacker), Datendiebstahl
- Hemmt das Haftungsrisiko, minimiert den Schadenseintritt und das Ausmaß
- Unterstützt die Digitalisierung und den freien und sicheren Datenverkehr
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